Impressum

Die Impressumspflicht ist in § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) geregelt. Das Landgericht Siegen hat mit Urteil vom 9. Juli 2013 entschieden, dass Unternehmen mit Sitz im Ausland die Vorschriften des Digitale-Dienste-Gesetz (vorm. Telemediengesetzes) zur Impressumspflicht nicht beachten müssen.